Ja. In der Uelzener Pferdehaftpflichtversicherung ist die Reitbeteiligung mitversichert – inklusive Regressverzicht, sofern die Person namentlich im Vertrag genannt ist (Quelle: Uelzener, offizielle Website/Leistungsübersicht). Abgesichert ist damit die gesetzliche Haftpflicht des nicht gewerbsmäßig tätigen Tierhüters/Reiters für Schäden, die durch das versicherte Pferd verursacht werden. Auch das Fremd- und Gastreiterrisiko ist eingeschlossen.
Was ist bei der Reitbeteiligung abgesichert?
- Reitbeteiligung inkl. Regressverzicht bei namentlicher Nennung der Person im Vertrag (Quelle: Uelzener, offizielle Website).
- Fremd- und Gastreiterrisiko ist mitversichert (Quelle: Uelzener, offizielle Website).
- Mitversichert ist die gesetzliche Haftpflicht des nicht gewerbsmäßig tätigen Pferdehüters (Bedingungen A1-2.1).
Schäden des Pferdehüters/Reiters
Laut Bedingungen gilt für den nicht gewerbsmäßigen Pferdehüter (zu dem auch eine Reitbeteiligung zählt):
- Personenschäden des Pferdehüters sind mitversichert, sofern bei der Beaufsichtigung die im Verkehr erforderliche Sorgfalt beachtet wurde oder der Schaden auch bei deren Anwendung entstanden wäre (A1-2.1.1).
- Sachschäden des Pferdehüters sind bis zu 7.500 € je Versicherungsfall mitversichert; die Selbstbeteiligung beträgt 250 € je Versicherungsfall (A1-2.1.2).
Was gilt für die Rechte und Pflichten?
Die Rechte aus dem Vertrag darf nur der Versicherungsnehmer ausüben; für die Erfüllung der Obliegenheiten sind sowohl der Versicherungsnehmer als auch die mitversicherten Personen (z. B. die Reitbeteiligung) verantwortlich (A1-2.4). Für den optimalen Schutz – insbesondere den Regressverzicht – empfiehlt es sich, die Reitbeteiligung namentlich im Vertrag anzugeben.
Stand: Oktober 2026 · Quellen: Uelzener, offizielle Website (uelzener.de), Pferdehaftpflichtversicherung; Uelzener, Bedingungen private Pferdehalter-Haftpflicht-Versicherung (BHAFPf 2024)