Die Hausratversicherung der Haftpflichtkasse (Tarife „Einfach Besser" und „Einfach Komplett") sieht in der Grunddeckung grundsätzlich keine allgemeine Selbstbeteiligung vor. Selbstbehalte gelten nur für bestimmte optionale oder spezielle Leistungsbausteine: Bei den Elementarschäden beträgt die Selbstbeteiligung 10 % (mindestens 500 EUR, maximal 5.000 EUR). Für den Internet-Rechtsschutz „JurCyber Privat" gilt ein Selbstbehalt von 50 EUR, für die mitversicherbaren „Unbenannten Gefahren" 250 EUR. (Quelle: Die Haftpflichtkasse, Leistungsübersicht Hausratversicherung, Stand 25.02.2025)
Selbstbeteiligungen im Überblick
Laut Leistungsübersicht der Haftpflichtkasse gelten folgende Selbstbehalte:
- Grunddeckung (Feuer, Einbruchdiebstahl, Leitungswasser, Sturm/Hagel usw.): keine allgemeine Selbstbeteiligung angegeben.
- Elementarschäden (z. B. Überschwemmung, Rückstau, Erdbeben, Schneedruck): Selbstbeteiligung 10 %, mindestens 500 EUR, maximal 5.000 EUR.
- Nässeschäden durch Regen- oder Schmelzwasser: bis 3 % der Versicherungssumme bei einer Selbstbeteiligung von 250 EUR.
- Internet-Rechtsschutz „JurCyber Privat": Selbstbeteiligung 50 EUR.
- Unbenannte Gefahren (einschließbar): Selbstbeteiligung 250 EUR.
Wichtiger Hinweis
Die genannten Werte stammen aus der Leistungsübersicht (Kurzüberblick). Maßgeblich für den Versicherungsschutz ist stets der Wortlaut der Versicherungsbedingungen. Welche Bausteine (z. B. Elementar, Unbenannte Gefahren, JurCyber) tatsächlich eingeschlossen sind, hängt vom konkret gewählten Tarif und den vereinbarten Zusätzen ab.
Stand: Oktober 2026 · Quellen: Die Haftpflichtkasse, Leistungsübersicht Hausratversicherung (Stand 25.02.2025)