Die Hausratversicherung der Haftpflichtkasse schützt grundsätzlich den Hausrat in der versicherten Wohnung – ob WG oder Studentenwohnheim hängt davon ab, wie die Wohnsituation vertraglich erfasst ist. Für einen eigenen, abgeschlossenen Wohnbereich (z. B. gemieteter WG-Anteil oder Wohnheimzimmer) kann grundsätzlich Versicherungsschutz bestehen; zusätzlich greift die Außenversicherung mit 100 % der Versicherungssumme bis zu 12 Monaten für vorübergehend ausgelagerten Hausrat. Zu den genauen Voraussetzungen für WG und Wohnheim liegen in den vorliegenden Quellen keine ausdrücklichen Angaben vor – maßgeblich ist der konkrete Vertrag und der Wortlaut der Versicherungsbedingungen.
Was die Außenversicherung leistet
Für Hausrat, der sich vorübergehend außerhalb der eigentlich versicherten Wohnung befindet (z. B. während eines Studiums am Zweitwohnort), besteht laut Leistungsübersicht eine Außenversicherung:
- 100 % der Versicherungssumme (VSU) in beiden Tarifvarianten „Einfach Besser“ und „Einfach Komplett“
- Dauer: bis zu 12 Monate
Diese Regelung kann z. B. relevant sein, wenn Studierende ihren Hauptwohnsitz bei den Eltern behalten und am Studienort in einer WG oder einem Wohnheim leben. Ob und in welchem Umfang die Außenversicherung den dortigen Hausrat erfasst, hängt vom konkreten Vertrag und den Bedingungen ab.
Leistungen, die für Studierende interessant sein können
Laut Leistungsübersicht (Stand 25.02.2025) enthält die Hausratversicherung unter anderem:
- Fahrraddiebstahl (auch E-Bikes und Pedelecs, sofern nicht versicherungspflichtig) bis 10.000 EUR ohne Nachtzeitklausel – in beiden Varianten
- Taschendiebstahl bis 1.000 EUR ohne Altersbegrenzung
- Diebstahl am Arbeitsplatz: nur im Tarif „Einfach Komplett“ bis 100 % der VSU
- Grobe Fahrlässigkeit: alle versicherten Gefahren bis 100 % der VSU
Wichtige Einschränkung
Die vorliegende Leistungsübersicht enthält keine ausdrückliche Aussage dazu, ob das Studentenwohnheim oder die WG als versicherte Wohnung gilt oder wie Mitbewohner/Zimmer abgegrenzt werden. Das hängt vom konkreten Tarif, der angegebenen Wohnfläche und dem Wortlaut der Versicherungsbedingungen ab. Maßgeblich ist der Vertrag – im Zweifel sollte die Wohnsituation (Hauptwohnsitz, Zweitwohnung, WG-Anteil) vor Abschluss mit dem Versicherer geklärt werden.
Stand: Oktober 2026 · Quellen: Die Haftpflichtkasse, Leistungsübersicht Hausratversicherung (Stand 25.02.2025); Stiftung Warentest, Hausratversicherung (Stand August 2024)