Für die Meldung eines Hausratschadens bei der Haftpflichtkasse sollten Sie Ihre Versicherungsscheinnummer, eine genaue Schadenschilderung (was, wann, wie) sowie Nachweise zu den beschädigten oder entwendeten Sachen bereithalten – etwa Fotos, Kaufbelege oder Rechnungen. Bei Einbruchdiebstahl, Beraubung oder Vandalismus ist zusätzlich eine polizeiliche Anzeige nötig. Welche Nachweise im Einzelfall genau verlangt werden, hängt vom Schadenhergang und den Versicherungsbedingungen ab; eine abschließende Liste enthalten die vorliegenden Leistungsunterlagen nicht.
Diese Unterlagen sollten Sie bereithalten
Je nach Schadenart sind unterschiedliche Nachweise sinnvoll. Hilfreich sind in der Regel:
- Versicherungsscheinnummer und Ihre Kontaktdaten
- Schadenschilderung: Wann und wie ist der Schaden entstanden?
- Schadenaufstellung: Liste der beschädigten oder entwendeten Gegenstände mit geschätztem Wert
- Belege wie Kaufquittungen, Rechnungen, Garantiekarten oder Fotos der Sachen
- Fotos des Schadens und ggf. der Schadenstelle (z. B. aufgebrochene Tür)
- Bei Diebstahl/Einbruch/Raub: polizeiliche Anzeige bzw. Aktenzeichen
Hinweis: Diese Aufstellung ist eine allgemeine Orientierung. Die genau geforderten Nachweise ergeben sich aus den Versicherungsbedingungen und der konkreten Schadensituation.
Besonderheiten bei bestimmten Schäden
Für einige Leistungen sieht der Tarif besondere Voraussetzungen vor, die auch die Nachweispflicht beeinflussen können:
- Diebstahl von Fahrrädern/E-Bikes/Pedelecs ist bis 10.000 EUR mitversichert (ohne Nachtzeitklausel). Hier sind Angaben zum Rad und eine Diebstahlanzeige sinnvoll.
- Taschendiebstahl ist bis 1.000 EUR versichert, Trickdiebstahl auf dem Versicherungsgrundstück bis 3 % der Versicherungssumme.
- Für Wertsachen (z. B. Schmuck, Bargeld) gelten eigene Entschädigungsgrenzen – entsprechende Belege/Wertnachweise erleichtern die Regulierung.
Wichtig: Maßgeblich für den Versicherungsschutz ist der Wortlaut der Versicherungsbedingungen.
So gehen Sie im Schadenfall vor
- Schaden möglichst umgehend melden und Schäden dokumentieren (Fotos).
- Bei Diebstahl, Einbruch oder Vandalismus zunächst Polizei verständigen.
- Beschädigte Sachen und Belege aufbewahren, bis die Regulierung abgeschlossen ist.
- Über das Service-Paket stehen Assistance-Leistungen wie eine Handwerkerhotline (z. B. Glaser, Heizungs-/Sanitärfachleute) bis 500 EUR zur Verfügung.
Für die konkrete Schadenmeldung und die aktuell benötigten Unterlagen wenden Sie sich bitte direkt an die Haftpflichtkasse bzw. nutzen deren offizielle Schadenmeldung.
Stand: Oktober 2026 · Quellen: Die Haftpflichtkasse, Leistungsübersicht Hausratversicherung (Stand 25.02.2025)