Zur konkreten Kündigung der Hausratversicherung der Haftpflichtkasse (Tarife „Einfach Besser" und „Einfach Komplett") liegen in den vorliegenden Unterlagen keine Angaben zu Kündigungsfristen oder zum Ablauf vor. Allgemein gilt für Hausratversicherungen: Eine ordentliche Kündigung ist in der Regel mit dreimonatiger Frist zum Ende der Vertragslaufzeit möglich; daneben bestehen Sonderkündigungsrechte, etwa nach einem Schadenfall oder bei einer Beitragserhöhung. Verbindlich sind jedoch nur die Angaben in Ihrem Versicherungsschein und in den Versicherungsbedingungen der Haftpflichtkasse.
Stand: Oktober 2026 · Quellen: Die Haftpflichtkasse, Leistungsübersicht Hausratversicherung (Stand 25.02.2025)