Ja. Einbruchdiebstahl gehört bei der Hausratversicherung der Haftpflichtkasse zu den grundsätzlich versicherten Gefahren – in beiden Tarifvarianten „Einfach Besser" und „Einfach Komplett". Ersetzt werden die gestohlenen Hausratgegenstände im Rahmen der vereinbarten Versicherungssumme (VSU); für bestimmte Positionen wie Wertsachen, Bargeld oder Fahrräder gelten jedoch gesonderte Entschädigungsgrenzen. (Quelle: Leistungsübersicht Hausratversicherung, Stand 25.02.2025)
Stand: Oktober 2026 · Quellen: Die Haftpflichtkasse, Leistungsübersicht Hausratversicherung (Stand 25.02.2025); Stiftung Warentest, Hausratversicherung 12/2024 (Stand August 2024)