Ja. Bei der Hausratversicherung der Haftpflichtkasse zählt Leitungswasser in beiden Tarifvarianten "Einfach Besser" und "Einfach Komplett" zu den standardmäßig versicherten Gefahren. Ersetzt werden damit Schäden am Hausrat, die durch bestimmungswidrig austretendes Leitungswasser entstehen. Zusätzlich sind z. B. Aquarien, Terrarien, Wasserbetten, Wassersäulen, Zimmerbrunnen, Sprinkler und innenliegende Regenrohre mitversichert.
Was beim Leitungswasser-Schutz abgedeckt ist
Leitungswasser gehört bei der Haftpflichtkasse zu den versicherten Grundgefahren – neben Feuer, Einbruchdiebstahl, Beraubung, Vandalismus, Sturm und Hagel. Laut Leistungsübersicht sind in beiden Tarifen zusätzlich mitversichert:
- Aquarien, Terrarien, Wasserbetten, Wassersäulen und Zimmerbrunnen
- Sprinkleranlagen
- innenliegende Regenrohre
Ergänzend werden – nach einem versicherten Schaden – auch Wasser-, Gas- und Heizölverlust sowie Stromverlust aus Stromspeichern ersetzt. Der genaue Umfang richtet sich nach dem Wortlaut der Versicherungsbedingungen.
Nässeschäden durch Regen- oder Schmelzwasser
Von klassischem Leitungswasser zu unterscheiden sind Nässeschäden durch eindringendes Regen- oder Schmelzwasser. Diese sind laut Leistungsübersicht bis 3 % der Versicherungssumme bei einer Selbstbeteiligung von 250 EUR abgedeckt. Überschwemmung und witterungsbedingter Rückstau fallen dagegen in den Bereich der Elementarschäden, der sich als Zusatzbaustein einschließen lässt (Selbstbeteiligung 10 %, mind. 500 EUR, max. 5.000 EUR).
Grobe Fahrlässigkeit
Entsteht ein Leitungswasserschaden durch grobe Fahrlässigkeit, leistet die Haftpflichtkasse in beiden Tarifen bis zu 100 % der Versicherungssumme – auch über die gesetzlichen Regelungen hinaus. Im Tarif "Einfach Komplett" sind zudem grob fahrlässige Verletzungen gesetzlicher und behördlicher Sicherheitsvorschriften bis 100 % der Versicherungssumme abgedeckt.
Stand: Oktober 2026 · Quellen: Die Haftpflichtkasse, Leistungsübersicht Hausratversicherung (Stand 25.02.2025)