Ja. Bei der Hausratversicherung der Haftpflichtkasse ist „Überspannung nach Blitzschlag" in beiden Tarifvarianten – Einfach Besser und Einfach Komplett – mitversichert (Stand Leistungsübersicht 25.02.2025). Schäden, die etwa durch einen indirekten Blitzeinschlag an elektrischen Geräten entstehen, sind damit grundsätzlich gedeckt. Für die genauen Grenzen und Ausschlüsse ist der Wortlaut der Versicherungsbedingungen maßgeblich.
Stand: Oktober 2026 · Quellen: Die Haftpflichtkasse, Leistungsübersicht Hausratversicherung (Stand 25.02.2025)