Elementarschäden sind bei der Haftpflichtkasse Hausratversicherung in beiden Tarifen – „Einfach Besser" und „Einfach Komplett" – nicht automatisch enthalten, sondern als Einschluss möglich (optionaler Baustein). Beim Einschluss gilt für die meisten Elementargefahren eine Selbstbeteiligung von 10 % (mindestens 500 EUR, maximal 5.000 EUR). Nässeschäden durch Regen- oder Schmelzwasser sind bis 3 % der Versicherungssumme bei einer Selbstbeteiligung von 250 EUR abgedeckt (Stand: Oktober 2026).
Welche Elementargefahren sind abgedeckt?
Der Elementarbaustein umfasst laut Leistungsübersicht der Haftpflichtkasse folgende Gefahren:
- Überschwemmung, witterungsbedingter Rückstau
- Erdbeben, Erdsenkung, Erdrutsch
- Schneedruck, Lawinen
- Vulkanausbruch
- Nässeschäden durch Regen- oder Schmelzwasser (bis 3 % der Versicherungssumme, Selbstbeteiligung 250 EUR)
Selbstbeteiligung bei Elementarschäden
Beim Einschluss der Elementargefahren gilt grundsätzlich eine Selbstbeteiligung von 10 % – mindestens 500 EUR und maximal 5.000 EUR je Schaden. Eine Ausnahme bilden Nässeschäden durch Regen- oder Schmelzwasser: Hier beträgt die Selbstbeteiligung 250 EUR, und die Entschädigung ist auf bis zu 3 % der Versicherungssumme begrenzt.
In welchen Tarifen möglich?
Der Einschluss der Elementargefahren ist sowohl im Tarif Einfach Besser als auch im Tarif Einfach Komplett möglich. In beiden Fällen handelt es sich um einen optionalen Zusatzbaustein, der gegen Mehrbeitrag hinzugewählt wird.
Stand: Oktober 2026 · Quellen: Die Haftpflichtkasse, Leistungsübersicht Hausratversicherung (Stand 25.02.2025)