Die Reisegepäckversicherung der Ammerländer Versicherung ersetzt finanzielle Schäden an Ihrem Reisegepäck – etwa bei Diebstahl, Raub, Transportmittelunfall oder wenn aufgegebenes Gepäck beim Beförderungsunternehmen abhandenkommt oder beschädigt wird. Eine Reiserücktrittsversicherung dagegen übernimmt Stornokosten, wenn Sie eine gebuchte Reise nicht antreten oder abbrechen müssen (z. B. wegen Krankheit) – sie schützt also die Reisekosten, nicht die Gegenstände. Zur Reisegepäckversicherung liegen die Bedingungen der Ammerländer vor; eine eigenständige Reiserücktrittsversicherung ist in diesen Unterlagen nicht enthalten.
Was die Ammerländer Reisegepäckversicherung abdeckt
Die Reisegepäckversicherung der Ammerländer schützt das Reisegepäck der versicherten Personen (Versicherungsnehmer und in häuslicher Gemeinschaft lebende Personen) weltweit, sofern die Entfernung zwischen Wohnsitz und Zielort mehr als 500 km beträgt.
- Mitgeführtes Gepäck: versichert gegen Diebstahl, Einbruchdiebstahl, Raub, räuberische Erpressung, Mut-/Böswilligkeit Dritter, Unfall eines Transportmittels sowie Feuer, Explosion und Elementarereignisse.
- Aufgegebenes Gepäck: versichert gegen Abhandenkommen/Beschädigung, solange es sich im Gewahrsam eines Beförderungs-, Beherbergungsbetriebs oder einer Gepäckaufbewahrung befindet.
- Gepäckverspätung: notwendige Ersatzbeschaffungen bis höchstens 250 EURO je versicherter Person, wenn aufgegebenes Gepäck den Bestimmungsort nicht am selben Tag erreicht.
Ersetzt wird in der Regel der Neuwert; bei Beschädigung die Reparaturkosten. Versicherungsschutz besteht für Reisen bis zu vier Wochen Höchstdauer.
Was eine Reiserücktrittsversicherung grundsätzlich leistet
Eine Reiserücktrittsversicherung deckt typischerweise die Stornokosten ab, wenn eine gebuchte Reise aus einem versicherten Grund (z. B. plötzliche schwere Erkrankung) nicht angetreten werden kann, und übernimmt je nach Tarif auch Mehrkosten bei Reiseabbruch. Sie schützt also die finanziellen Reisekosten – nicht die mitgeführten Gegenstände.
Hinweis: In den vorliegenden Unterlagen der Ammerländer ist nur die Reisegepäckversicherung dokumentiert. Zu einer eigenständigen Ammerländer Reiserücktrittsversicherung liegen in diesen Quellen keine Angaben (Leistungen, Beiträge, versicherte Gründe) vor.
Der Unterschied auf einen Blick
- Reisegepäckversicherung (Ammerländer): ersetzt Schäden/Verlust an Ihren Sachen während der Reise.
- Reiserücktrittsversicherung: ersetzt Stornokosten, wenn die Reise gar nicht erst stattfindet oder abgebrochen wird.
- Beide decken völlig verschiedene Risiken ab und ergänzen sich – die eine schützt das Gepäck, die andere die Reisekosten.
Stand: Oktober 2026 · Quellen: Ammerländer Versicherung, Versicherungsbedingungen Reisegepäckversicherung (BRV 2016, Stand 02.2022); Ammerländer Versicherung, offizielle Website