Bei der Ammerländer Reisegepäckversicherung gilt bei einer Vertragsdauer von mindestens einem Jahr eine Kündigungsfrist von drei Monaten zum Ablauf des jeweiligen Versicherungsjahres – sonst verlängert sich der Vertrag automatisch um ein weiteres Jahr. Nach einem Schadenfall kann zudem jede Vertragspartei innerhalb eines Monats nach Auszahlung oder Ablehnung der Entschädigung kündigen (Stand der Bedingungen: 02.2022).
Ordentliche Kündigung und Verlängerung
- Automatische Verlängerung: Bei einer Vertragsdauer von mindestens einem Jahr verlängert sich der Vertrag um jeweils ein Jahr, wenn nicht spätestens drei Monate vor Ablauf des jeweiligen Versicherungsjahres eine Kündigung zugeht (§ 9 Nr. 2 der Bedingungen).
- Mehrjährige Verträge: Bei einer Laufzeit von mehr als drei Jahren kann der Versicherungsnehmer zum Ablauf des dritten oder jedes darauffolgenden Jahres unter Einhaltung einer Frist von drei Monaten kündigen (§ 9 Nr. 3).
Kündigung nach einem Schadenfall
Nach Eintritt eines Versicherungsfalls kann jede Vertragspartei den Vertrag kündigen. Die Kündigung muss der anderen Partei spätestens einen Monat nach Auszahlung oder Ablehnung der Entschädigung zugehen (§ 9 Nr. 4).
- Kündigt der Versicherungsnehmer, wird die Kündigung sofort nach Zugang beim Versicherer wirksam; er kann aber einen späteren Zeitpunkt (längstens zum Ende der laufenden Versicherungsperiode) bestimmen.
- Eine Kündigung des Versicherers wird einen Monat nach Zugang beim Versicherungsnehmer wirksam.
Form der Kündigung
Anzeigen und Erklärungen sind – soweit nicht gesondert geregelt – telefonisch oder in Textform an den Versicherer zu richten (§ 12 Nr. 1). Die Kündigung nach einem Schadenfall ist laut Bedingungen in Schriftform zu erklären.
Stand: Oktober 2026 · Quellen: Ammerländer Versicherung, Bedingungen Reisegepäckversicherung (BRV 2016), Stand 02.2022; Ammerländer Versicherung, offizielle Website