Die Ammerländer Reisegepäckversicherung gilt für Reisen mit einer Höchstdauer von vier Wochen; dauert die Reise länger, besteht der Schutz nur für die ersten vier Wochen (§ 1 BRV 2016). Versicherungsschutz besteht weltweit, sofern die Entfernung zwischen Wohnsitz und Zielort mehr als 500 km beträgt. Eine Altersgrenze für den Versicherungsschutz nennen die Bedingungen nicht – versichert sind der Versicherungsnehmer und alle in häuslicher Gemeinschaft lebenden Personen.
Reisedauer und Geltungsbereich
- Höchstdauer je Reise: vier Wochen. Bei längeren Reisen besteht der Schutz nur für die ersten vier Wochen (§ 1 Nr. 3a BRV 2016).
- Mindestentfernung: Versicherungsschutz besteht weltweit, sofern die Entfernung zwischen dem Wohnsitz der versicherten Person und dem Zielort mehr als 500 km beträgt (§ 1 Nr. 3b).
- Keine Reise sind Wege von und zur Arbeits- bzw. Ausbildungsstätte (§ 1 Nr. 3b).
- Anzahl der Reisen: Versicherungsschutz besteht für beliebig viele Reisen während der Vertragslaufzeit (§ 1 Nr. 3d).
Wer ist versichert – gibt es eine Altersgrenze?
Zu den versicherten Personen gehören laut § 1 Nr. 1 BRV 2016 der Versicherungsnehmer sowie alle Personen, die mit ihm in häuslicher Gemeinschaft leben. Eine Altersgrenze für den Versicherungsschutz ist in den Bedingungen nicht genannt. Hinweis: Die in Testtabellen genannten Altersgrenzen beziehen sich auf Auslandskrankenversicherungen und nicht auf die Reisegepäckversicherung.
Gut zu wissen zur Reisedefinition
Als eine Reise gelten alle Reisebausteine und Einzelreiseleistungen, die zeitlich und örtlich aufeinander abgestimmt genutzt werden. Die Reise beginnt mit Inanspruchnahme der ersten Teil-/Leistung und endet mit der Nutzung der letzten (§ 1 Nr. 3c BRV 2016).
Stand: Oktober 2026 · Quellen: Ammerländer Versicherung, Besondere Reisegepäck-Versicherungsbedingungen (BRV 2016), Stand 02.2022; Ammerländer Versicherung, offizielle Website (ammerlaender-versicherung.de)