Ob sich die Ammerländer Reisegepäckversicherung lohnt, hängt von Ihrem Reiseverhalten und dem Wert Ihres Gepäcks ab. Sie springt weltweit ein, wenn mitgeführtes oder aufgegebenes Gepäck durch Diebstahl, Einbruchdiebstahl/Raub, Transportmittelunfall, Feuer oder Elementarereignisse abhandenkommt oder beschädigt wird, und ersetzt im Schadenfall den Neuwert bis zur vereinbarten Versicherungssumme. Besonders sinnvoll ist sie für Vielreisende mit wertvollem Gepäck; wer selten und nur mit günstigem Gepäck reist oder bereits über Hausrat und Kreditkarten Schutz hat, braucht sie eher nicht. Wichtige Einschränkung: Versicherungsschutz besteht nur bei Reisen mit mehr als 500 km Entfernung vom Wohnsitz und für maximal die ersten vier Wochen einer Reise.
Wann sich die Versicherung lohnt
Die Ammerländer Reisegepäckversicherung kann sinnvoll sein, wenn mehrere der folgenden Punkte auf Sie zutreffen:
- Sie reisen häufig und nutzen dabei Flugzeug, Bahn oder andere Beförderungsbetriebe, bei denen Gepäck aufgegeben wird.
- Sie führen wertvolles Gepäck mit, das im Verlustfall teuer zu ersetzen wäre.
- Sie möchten weltweiten Schutz gegen Diebstahl, Einbruchdiebstahl/Raub, Transportmittelunfall sowie Feuer, Explosion und Elementarereignisse (z. B. Überschwemmung, Erdbeben, Lawinen).
- Sie wünschen bei verspätetem aufgegebenem Gepäck eine Erstattung notwendiger Ersatzbeschaffungen – laut Bedingungen bis höchstens 250 EURO je versicherter Person.
Mitversichert sind neben dem Versicherungsnehmer auch alle Personen, die mit ihm in häuslicher Gemeinschaft leben.
Wann sie eher überflüssig ist
Gegen einen Abschluss kann sprechen, wenn:
- Sie selten verreisen und nur günstiges Gepäck mitnehmen.
- Ihre Reisen überwiegend unter 500 km Entfernung vom Wohnsitz liegen – dann besteht kein Versicherungsschutz.
- Sie längere Reisen planen: Der Schutz gilt nur für die ersten vier Wochen einer Reise.
- Ihr Schadenrisiko bereits anderweitig abgedeckt ist – etwa über die Hausratversicherung oder Leistungen von Kreditkarten. Bestehen andere Versicherungsverträge, gehen diese laut Bedingungen vor; die Ammerländer tritt aber zunächst in Vorleistung.
Hinweis: Die Ammerländer ordnet die Reisegepäckversicherung im Produktumfeld der Hausratversicherung ein (Zusatzbaustein/Ergänzung).
Wichtige Ausschlüsse und Grenzen
Nicht oder nur eingeschränkt versichert sind laut Bedingungen unter anderem:
- Nicht versichert: Geld, Wertpapiere, Fahrkarten, Urkunden/Dokumente (außer amtliche Ausweise und Visa), Handys/Smartphones samt Zubehör, Brillen, Kontaktlinsen, Hörgeräte, Prothesen, Fahrräder sowie Land-, Luft- und Wasserfahrzeuge.
- Nicht ersetzt werden Schäden durch Vergessen, Liegen-, Hängen-, Stehenlassen oder Verlieren.
- Begrenzt: EDV-Geräte, Tablets, Video-/Fotoapparate (inkl. Zubehör) sowie Schmuck und Kostbarkeiten sind als mitgeführtes Gepäck zusammen bis 50 % der Versicherungssumme versichert; als aufgegebenes Gepäck sind sie nicht versichert.
- Sportgeräte sind bis 50 % der Versicherungssumme versichert (soweit nicht in bestimmungsgemäßem Gebrauch); Geschenke und Reiseandenken bis 10 %.
Die Entschädigung je Versicherungsfall ist auf die vereinbarte Versicherungssumme begrenzt.
Was im Schadenfall ersetzt wird
- Bei abhandengekommenen oder zerstörten Sachen: der Neuwert (Betrag für Neuanschaffung gleicher Art und Güte).
- Bei beschädigten Sachen: die notwendigen Reparaturkosten und ggf. eine verbleibende Wertminderung.
- Bei Filmen sowie Bild-, Ton- und Datenträgern: der Materialwert.
- Bei amtlichen Ausweisen und Visa: die amtlichen Gebühren der Wiederbeschaffung.
Stand: Oktober 2026 · Quellen: Ammerländer Versicherung, Versicherungsbedingungen und Informationen zur Reisegepäckversicherung (Stand 02.2022); Ammerländer Versicherung, offizielle Website