Ja, grundsätzlich bleistet die Ammerländer Reisegepäckversicherung auch für Gepäck in Unterkünften: Wird aufgegebenes Reisegepäck beschädigt oder kommt es abhanden, während es sich im Gewahrsam eines Beherbergungsbetriebes befindet, besteht Versicherungsschutz (§ 2 Nr. 2a BRV). Für mitgeführtes Gepäck in der übrigen Reisezeit gilt der Schutz u. a. bei Diebstahl, Einbruchdiebstahl und Raub. Wichtig sind dabei Sonderregeln für Schmuck/Kostbarkeiten (sichere Verwahrung) und der Ausschluss von Schäden durch Vergessen, Liegen-, Hängen-, Stehenlassen oder Verlieren. Maßgeblich für den Einzelfall ist das offizielle Bedingungsdokument (Stand Oktober 2026).
Was in Hotel und Ferienwohnung gilt
Die Bedingungen unterscheiden zwischen mitgeführtem und aufgegebenem Reisegepäck:
- Aufgegebenes Reisegepäck: Versicherungsschutz besteht, wenn es abhandenkommt oder beschädigt wird, während es sich im Gewahrsam eines Beherbergungsbetriebes, eines Beförderungsunternehmens oder einer Gepäckaufbewahrung befindet (§ 2 Nr. 2a BRV 2016).
- Mitgeführtes Reisegepäck: Entschädigung u. a. bei Diebstahl, Einbruchdiebstahl, Raub, räuberischer Erpressung, Mut-/Böswilligkeit Dritter, Transportmittelunfall sowie Feuer, Explosion und Elementarereignissen (§ 2 Nr. 1 BRV 2016).
Damit ist Gepäck im Hotelzimmer oder in der Ferienwohnung grundsätzlich mitversichert – etwa bei einem Einbruchdiebstahl aus dem Zimmer.
Wichtige Einschränkungen beachten
- Schmucksachen und Kostbarkeiten (z. B. Uhren) sind nur versichert, wenn sie in einem ortsfesten, verschlossenen Behältnis (z. B. Safe) eingeschlossen oder im persönlichen Gewahrsam sicher verwahrt mitgeführt bzw. bestimmungsgemäß getragen werden (§ 3 Nr. 2a).
- EDV-Geräte, Tablets, Video-/Fotoapparate samt Zubehör sowie Schmuck/Kostbarkeiten sind als mitgeführtes Reisegepäck bis insgesamt 50 % der Versicherungssumme versichert (§ 3 Nr. 2a). Als aufgegebenes Reisegepäck sind diese Gegenstände ausgeschlossen (§ 3 Nr. 1g).
- Nicht versichert sind Schäden durch Vergessen, Liegen-, Hängen-, Stehenlassen oder Verlieren (§ 3 Nr. 1j) – etwa die im Hotelzimmer vergessene Kamera.
- Handys/Smartphones samt Zubehör, Brillen/Kontaktlinsen/Hörgeräte sowie Geld und Dokumente (außer amtlichen Ausweisen/Visa) sind generell ausgeschlossen (§ 3 Nr. 1).
Voraussetzungen für den Versicherungsschutz
Damit überhaupt eine versicherte Reise vorliegt, müssen laut Bedingungen folgende Punkte erfüllt sein:
- Die Entfernung zwischen Wohnsitz und Zielort muss mehr als 500 km betragen (§ 1 Nr. 3b).
- Versicherungsschutz besteht weltweit, für Reisen mit einer Höchstdauer von vier Wochen (§ 1 Nr. 3a).
- Zelten/Camping ist nur auf offiziell eingerichteten Campingplätzen versichert (§ 3 Nr. 2d).
Im Schadenfall
Bei Diebstahl oder Einbruch im Hotel/Ferienhaus muss der Schaden unverzüglich der nächsten Polizeidienststelle gemeldet und eine Liste der entwendeten Sachen eingereicht sowie bestätigt werden (§ 5 Nr. 1a). Der Schaden ist zudem dem Versicherer unverzüglich anzuzeigen; Originalbelege sind einzureichen. Die Entschädigung erfolgt bis zur vereinbarten Versicherungssumme zum Neuwert (§ 4 Nr. 1).
Stand: Oktober 2026 · Quellen: Ammerländer Versicherung, Besondere Reisegepäck-Versicherungsbedingungen (BRV 2016), Stand 02.2022; Ammerländer Versicherung, Informationsblatt zu Versicherungsprodukten Reisegepäck; Ammerländer Versicherung, offizielle Website