Die Ammerländer Reisegepäckversicherung deckt grundsätzlich Reisen weltweit ab, sofern die Entfernung zwischen Wohnsitz und Zielort mehr als 500 km beträgt und die Reise höchstens vier Wochen dauert – eine Unterscheidung zwischen privaten und geschäftlichen Reisen treffen die Bedingungen nicht ausdrücklich. Wichtig ist jedoch: Gegenstände, die üblicherweise nur zu beruflichen Zwecken mitgeführt werden, sind laut Bedingungen ausdrücklich nicht versichert. Zudem gelten Wege von und zur Arbeits- bzw. Ausbildungsstätte nicht als Reise. Für die verbindliche Beurteilung im Einzelfall ist das offizielle Bedingungsdokument maßgeblich (Stand: Oktober 2026).
Was die Bedingungen zum Reisebegriff sagen
- Weltweiter Schutz: Versicherungsschutz besteht für alle Reisen weltweit, sofern die Entfernung zwischen Wohnsitz der versicherten Person und dem Zielort mehr als 500 km beträgt (§ 1 der Bedingungen).
- Höchstdauer: Versichert sind Reisen mit einer Höchstdauer von vier Wochen; bei längerer Reise besteht Schutz nur für die ersten vier Wochen.
- Keine Unterscheidung privat/geschäftlich: Die Bedingungen nennen keine ausdrückliche Einschränkung nach Reisezweck. Entscheidend ist die 500-km-Entfernung und die Reisedauer.
- Arbeitswege ausgenommen: Wege von und zur Arbeits- bzw. Ausbildungsstätte gelten nicht als Reise im Sinne der Bedingungen.
Wichtige Einschränkung für beruflich genutzte Gegenstände
Auch wenn der Reisezweck selbst nicht ausgeschlossen ist, gibt es eine klare Grenze bei den Gegenständen: Laut § 3 sind Gegenstände, die üblicherweise nur zu beruflichen Zwecken mitgeführt werden, nicht versichert. Für typische Arbeitsmittel auf einer Geschäftsreise besteht also in der Regel kein Schutz.
Zusätzlich sind generell ausgeschlossen bzw. eingeschränkt u. a.:
- EDV-Geräte, Tablets, Video- und Fotoapparate inkl. Zubehör sowie Schmuck/Kostbarkeiten als aufgegebenes Reisegepäck (nicht versichert).
- Handys/Smartphones einschließlich Zubehör (nicht versichert).
- EDV-Geräte, Tablets, Foto-/Videoapparate und Kostbarkeiten als mitgeführtes Reisegepäck nur bis insgesamt 50 % der Versicherungssumme.
Was versichert ist
Versichert sind alle Sachen des persönlichen Reisebedarfs der versicherten Personen, einschließlich Sportgeräte, Geschenke und Reiseandenken. Geschützt ist das Gepäck u. a. gegen Diebstahl, Einbruchdiebstahl, Raub, Transportmittelunfall, Feuer, Explosion und Elementarereignisse sowie – als aufgegebenes Gepäck – im Gewahrsam eines Beförderungs-, Beherbergungs- oder Aufbewahrungsbetriebes.
Stand: Oktober 2026 · Quellen: Ammerländer Versicherung, Besondere Reisegepäck-Versicherungsbedingungen (BRV 2016), Stand 02.2022; Ammerländer Versicherung, Informationsblatt zu Versicherungsprodukten Reisegepäck; Ammerländer Versicherung, offizielle Website