Melden Sie den Schaden unverzüglich der Ammerländer Versicherung und reichen Sie alle Belege ein. Bei Diebstahl, Raub oder anderen strafbaren Handlungen müssen Sie den Vorfall sofort bei der nächsten Polizeidienststelle anzeigen – mit einer Liste aller abhandengekommenen Sachen – und sich das bescheinigen lassen. Schäden an aufgegebenem Gepäck melden Sie außerdem dem Beförderungs- oder Beherbergungsunternehmen; äußerlich nicht erkennbare Schäden spätestens innerhalb von 7 Tagen nach Aushändigung (laut Ammerländer Bedingungen Reisegepäckversicherung, Stand 02.2022).
So gehen Sie Schritt für Schritt vor
- Polizei einschalten: Schäden durch strafbare Handlungen (z. B. Diebstahl, Einbruchdiebstahl, Raub) unverzüglich der nächstzuständigen oder nächsterreichbaren Polizeidienststelle anzeigen, eine Liste aller abhandengekommenen Sachen einreichen und sich dies bestätigen lassen. Die Bescheinigung reichen Sie beim Versicherer ein.
- Beförderer/Beherbergungsbetrieb informieren: Schäden an aufgegebenem Reisegepäck unverzüglich dem Beförderungsunternehmen, Beherbergungsbetrieb bzw. der Gepäckaufbewahrung melden. Äußerlich nicht erkennbare Schäden nach Entdeckung unverzüglich, spätestens innerhalb von 7 Tagen nach Aushändigung des Gepäckstücks, schriftlich anzeigen.
- Versicherer unterrichten: Den Schaden der Ammerländer Versicherung unverzüglich anzeigen, Schadenereignis und -umfang darlegen sowie beschädigte Sachen aufbewahren.
- Verspätetes Gepäck: Bei verspäteter Ankunft von aufgegebenem Gepäck eine Bescheinigung über die Verspätung sowie Rechnungen notwendiger Ersatzbeschaffungen einreichen.
Welche Nachweise Sie einreichen müssen
- Polizeiliche Bescheinigung inklusive Liste der abhandengekommenen Sachen (bei strafbaren Handlungen).
- Bescheinigungen des Beförderungs-/Beherbergungsunternehmens bei Schäden an aufgegebenem Gepäck.
- Originalbelege der beschädigten bzw. abhandengekommenen Sachen.
- Dokumentation des Schadenbildes, z. B. durch Fotos, wenn Veränderungen unumgänglich sind.
Die Ammerländer kann jede zumutbare Untersuchung zu Ursache und Höhe der Leistungspflicht verlangen; sachdienliche Auskünfte sind wahrheitsgemäß zu erteilen (Ammerländer Bedingungen Reisegepäckversicherung, § 5).
Kontakt zur Ammerländer Versicherung
Anzeigen und Erklärungen können telefonisch oder in Textform erfolgen.
- Ammerländer Versicherung VVaG, Bahnhofstr. 8, 26655 Westerstede
- Telefon: 04488-53737-0
- E-Mail: info@ammerlaender-versicherung.de
Wichtige Hinweise zu Fristen und Obliegenheiten
Verletzen Sie Ihre Pflichten nach Eintritt des Versicherungsfalls vorsätzlich, kann der Versicherer leistungsfrei sein; bei grober Fahrlässigkeit kann die Leistung entsprechend der Schwere des Verschuldens gekürzt werden. Die Entschädigung wird fällig, wenn die Feststellungen zu Grund und Höhe abgeschlossen sind; einen Monat nach Schadenanzeige kann eine Abschlagszahlung in Höhe des Mindestbetrags verlangt werden (Ammerländer Bedingungen Reisegepäckversicherung, § 4 und § 5).
Stand: Oktober 2026 · Quellen: Ammerländer Versicherung, Bedingungen Reisegepäckversicherung (BRV 2016), Stand 02.2022; Ammerländer Versicherung, offizielle Website