Sportgeräte (z. B. Skier) sind in der Ammerländer Reisegepäckversicherung mitversichert, allerdings nur bis zu 50 % der Versicherungssumme und nur, solange sie sich NICHT in bestimmungsgemäßem Gebrauch befinden – ein Schaden während des Skifahrens selbst ist also nicht gedeckt. Fahrräder sind grundsätzlich vom Versicherungsschutz ausgeschlossen (laut Bedingungen, Stand 02.2022). Maßgeblich sind immer die offiziellen Bedingungen der Ammerländer Versicherung.
Sportgeräte wie Skier: So sind sie abgesichert
Zum versicherten Reisegepäck zählen laut § 1 der Bedingungen auch Sportgeräte. Allerdings gelten Einschränkungen:
- Begrenzung auf 50 %: Sportgeräte einschließlich Zubehör sind jeweils bis zu 50 % der Versicherungssumme versichert (§ 3 Nr. 2 b).
- Nur außerhalb des Gebrauchs: Versichert sind Sportgeräte nur, soweit sie sich nicht in bestimmungsgemäßem Gebrauch befinden. Schäden während der eigentlichen Nutzung (z. B. ein Sturz beim Skifahren) sind laut § 3 Nr. 1 i ausgeschlossen.
Fahrräder: ausgeschlossen
Fahrräder sind in der Ammerländer Reisegepäckversicherung nicht versichert. Sie werden in § 3 Nr. 1 h ausdrücklich als nicht versicherte Sache genannt. Auch Land-, Luft- und Wasserfahrzeuge samt Zubehör sind vom Schutz ausgenommen (§ 3 Nr. 1 c).
Weitere Voraussetzungen für den Schutz
Damit überhaupt Versicherungsschutz besteht, müssen allgemeine Bedingungen erfüllt sein:
- Entfernung: Die Entfernung zwischen Wohnsitz und Zielort muss mehr als 500 km betragen (§ 1 Nr. 3 b).
- Reisedauer: Versicherungsschutz besteht für Reisen mit einer Höchstdauer von vier Wochen; bei längeren Reisen nur für die ersten vier Wochen (§ 1 Nr. 3 a).
- Geltungsbereich: weltweit, für beliebig viele Reisen während der Vertragslaufzeit.
- Zelten/Camping: Schutz für Reisegepäck besteht nur auf offiziell eingerichteten Campingplätzen (§ 3 Nr. 2 d).
Stand: Oktober 2026 · Quellen: Ammerländer Versicherung, Besondere Reisegepäck-Versicherungsbedingungen (BRV 2016), Stand 02.2022; Ammerländer Versicherung, offizielle Website (ammerlaender-versicherung.de)