Ja, grundsätzlich sind Foto- und Videoapparate sowie EDV-Geräte und Tablets über die Ammerländer Reisegepäckversicherung versichert – allerdings mit Einschränkung: Als mitgeführtes Reisegepäck sind EDV-Geräte, Tablets, Video- und Fotoapparate einschließlich Zubehör sowie Schmucksachen und Kostbarkeiten zusammen nur bis insgesamt 50 % der Versicherungssumme versichert (Ammerländer, Besondere Reisegepäck-Versicherungsbedingungen, Stand 02.2022, § 3 Nr. 2a). Als aufgegebenes Reisegepäck sind diese Geräte dagegen vom Schutz ausgeschlossen (§ 3 Nr. 1g). Wichtig: Handys und Smartphones einschließlich Zubehör sind generell nicht versichert (§ 3 Nr. 1e).
Mitgeführt vs. aufgegeben – der entscheidende Unterschied
Ob Ihr Fotoapparat oder Laptop versichert ist, hängt entscheidend davon ab, wie Sie das Gerät auf der Reise mit sich führen:
- Mitgeführtes Reisegepäck (bei sich getragen): EDV-Geräte, Tablets, Video- und Fotoapparate einschließlich Zubehör sind versichert – gemeinsam mit Schmucksachen und Kostbarkeiten jedoch nur bis insgesamt 50 % der Versicherungssumme (§ 3 Nr. 2a).
- Aufgegebenes Reisegepäck (z. B. im Koffer am Flughafen): EDV-Geräte, Tablets, Video- und Fotoapparate einschließlich Zubehör sowie Schmucksachen und Kostbarkeiten sind nicht versichert (§ 3 Nr. 1g). Nehmen Sie solche Geräte also besser ins Handgepäck.
Was ist ausgeschlossen?
Nicht über die Reisegepäckversicherung abgesichert sind laut Bedingungen unter anderem:
- Handys und Smartphones einschließlich Zubehör – generell nicht versichert (§ 3 Nr. 1e).
- EDV-Geräte, Tablets, Video- und Fotoapparate sowie Schmuck und Kostbarkeiten als aufgegebenes Reisegepäck (§ 3 Nr. 1g).
- Schäden durch Vergessen, Liegen-, Hängen-, Stehenlassen oder Verlieren (§ 3 Nr. 1j).
Was wird im Schadenfall ersetzt?
Im Versicherungsfall erstattet die Ammerländer bis zur Höhe der vereinbarten Versicherungssumme (§ 4 Nr. 1):
- für abhandengekommene oder zerstörte Sachen den Neuwert;
- für beschädigte Sachen die notwendigen Reparaturkosten und ggf. eine verbleibende Wertminderung.
Die genaue Höhe Ihrer Versicherungssumme entnehmen Sie Ihrem Antrag bzw. Versicherungsschein.
Stand: Oktober 2026 · Quellen: Ammerländer Versicherung, Besondere Reisegepäck-Versicherungsbedingungen (BRV 2016), Stand 02.2022; Ammerländer Versicherung, Informationsblatt zu Versicherungsprodukten – Reisegepäck; Ammerländer Versicherung, offizielle Website