Eine Berufsunfähigkeitsversicherung kann grundsätzlich gekündigt werden. Versicherungsnehmer haben das Recht, ihren Vertrag unter Einhaltung der im Versicherungsschein festgelegten Kündigungsfristen zu beenden.
Die Details, wie die Kündigungsfrist und das Prozedere, sind in den jeweiligen Versicherungsbedingungen geregelt. Typischerweise ist eine Kündigung zum Ende eines Versicherungsjahres mit einer Frist von einem Monat möglich. Bei einer Kündigung wird der Versicherungsschutz aufgehoben, und bereits gezahlte Prämien für die Zukunft werden nicht zurückerstattet, es sei denn, es handelt sich um eine prämienfreie Rückgewähr bei Verträgen mit Sparanteil.
Es ist wichtig zu bedenken, dass mit der Kündigung des Vertrags der Schutz vor den finanziellen Folgen einer Berufsunfähigkeit verloren geht. Daher sollte eine solche Entscheidung wohlüberlegt und nur nach gründlicher Prüfung aller Alternativen, wie einer Anpassung des Versicherungsumfangs oder einer Beitragspause, getroffen werden.