Generell ist keine Rückzahlung vorgesehen. Bei einer Berufsunfähigkeitsversicherung handelt es sich um eine Form der Risikoabsicherung, deren Beiträge aus Risiko- und Verwaltungskosten bestehen. Endet der Vertrag, sei es durch Kündigung oder Ablauf, sieht der Vertrag normalerweise keine Erstattung vor.
Jedoch könnten Versicherungsnehmer in einigen Fällen an den Überschüssen aus Risiko- und Verwaltungskosten beteiligt werden, was bei Vertragsende zu einer Auszahlung eines Schlussüberschusses führen kann.
Es existieren Angebote für Verträge, die eine Auszahlung bei Nicht-Eintritt der Berufsunfähigkeit vorsehen. Es werden jedoch meistens die günstigeren reinen Risikoversicherungen empfohlen gegenüber solchen mit Rückzahlungsanspruch.