Die Besteuerung einer Berufsunfähigkeitsrente richtet sich nach den geltenden steuerrechtlichen Vorschriften für Rentenleistungen. Seit 2005 werden Renten aus der Berufsunfähigkeitsversicherung in Deutschland nach dem sogenannten Ertragsanteilsprinzip besteuert. Dies bedeutet, dass nicht die gesamte Rente, sondern nur ein bestimmter Prozentsatz der Leistungen steuerpflichtig ist. Dieser Ertragsanteil wird auf Basis des Alters des Rentenbeziehers bei Rentenbeginn festgelegt und bleibt für die gesamte Bezugsdauer der Rente unverändert.
Der steuerpflichtige Ertragsanteil der Berufsunfähigkeitsrente ist in der Regel deutlich niedriger als das, was bei gesetzlichen Rentenversicherungen angewendet wird. Der genaue Prozentsatz des Ertragsanteils kann in der Einkommensteuerrichtlinie eingesehen oder beim zuständigen Finanzamt erfragt werden.