Die Entscheidung, ob eine Rechtsschutzversicherung vor oder nach dem Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung abgeschlossen werden sollte, um bei Streitigkeiten mit dem Berufsunfähigkeitsversicherer vorbereitet zu sein, ist abhängig von den spezifischen Versicherungsbedingungen sowie dem Anlass des Konflikts.
Die Ansicht tendiert dazu, dass der Abschluss einer Rechtsschutzversicherung mit ausgezeichneten Konditionen nach der Berufsunfähigkeitsversicherung in der Regel ausreichend ist, unter der Voraussetzung, dass die Wartezeit berücksichtigt wird und die Versicherung vor Beginn jeglicher Streitigkeiten mit dem Versicherer in Kraft tritt.