In der Berufsunfähigkeitsversicherung ist in der Regel keine Wartezeit vorgesehen. Sobald der Versicherungsvertrag abgeschlossen und die Police in Kraft getreten ist, besteht der Versicherungsschutz unmittelbar.
Dies bedeutet, dass Leistungen grundsätzlich von Beginn des Vertrages an beansprucht werden können, sofern die Voraussetzungen für eine Berufsunfähigkeit gemäß den Vertragsbedingungen erfüllt sind.
Versicherer prüfen allerdings die Angaben zur Gesundheit und zu Risikofaktoren sehr genau, um das Risiko einer Berufsunfähigkeit einschätzen zu können.