Eine Arbeitsunfähigkeitsklausel in der Berufsunfähigkeitsversicherung könnte unter bestimmten Umständen entbehrlich sein, insbesondere wenn bereits eine Absicherung durch die gesetzliche Krankenversicherung oder eine private Krankentagegeldversicherung besteht.
Diese Klausel kann jedoch für hauptberuflich Selbständige von Interesse sein, die im höheren Alter möglicherweise Schwierigkeiten haben, eine private Krankentagegeldversicherung abzuschließen.