Eine parallele Auszahlung aus einer Berufsunfähigkeitsversicherung und einer privaten Krankentagegeldversicherung ist in der Regel nicht vorgesehen. Besitzt man sowohl eine Berufsunfähigkeitsversicherung als auch eine Krankentagegeldversicherung, erfolgt üblicherweise die Leistung entweder in Form einer Berufsunfähigkeitsrente oder als Krankentagegeld. Die Kriterien für Berufsunfähigkeit und Arbeitsunfähigkeit, die für die Auslösung der Versicherungsleistungen maßgeblich sind, schließen sich normalerweise aus.
Eine Ausnahme kann entstehen, wenn in der Berufsunfähigkeitsversicherung eine spezielle Arbeitsunfähigkeitsklausel (AU-Klausel) integriert ist, die einen Anspruch sowohl auf eine Rente aufgrund von Arbeitsunfähigkeit als auch auf Krankentagegeld ermöglicht. Dennoch ist die gleichzeitige Inanspruchnahme von Krankentagegeld aus beiden Versicherungen in der Regel ausgeschlossen.