Die Feststellung der Berufsunfähigkeit und die Entscheidung über die Leistungspflicht obliegen dem Versicherer.
Versicherungsnehmer sind verpflichtet, den Eintritt des Versicherungsfalls dem Versicherungsunternehmen durch Vorlage von ärztlichen Attesten und einer Beschreibung ihrer beruflichen Tätigkeit nachzuweisen.
Im Falle von Meinungsverschiedenheiten über die Anerkennung der Berufsunfähigkeit besteht die Möglichkeit, einen Schlichtungsantrag beim Ombudsmann für Versicherungen einzureichen, um eine außergerichtliche Einigung zu erzielen.