Während der Laufzeit eines Vertrages mit einer Berufsunfähigkeitsversicherung besteht im Allgemeinen keine Pflicht, Änderungen wie beispielsweise einen Berufswechsel nachzumelden.
Die Versicherung bietet Schutz für die zuletzt ausgeübte berufliche Tätigkeit im Falle einer Berufsunfähigkeit. Sollte jedoch während des Bezugs einer Berufsunfähigkeitsrente eine neue Tätigkeit aufgenommen werden, muss dies dem Versicherer mitgeteilt werden.
Ferner ist bei Versicherungsangeboten, die spezielle Tarife für Nichtraucher vorsehen, eine Meldung erforderlich, sollte sich das Rauchverhalten des Versicherten ändern.