Im Fall von Berufsunfähigkeit ist es möglich, neben der vereinbarten Berufsunfähigkeitsrente zusätzlich Leistungen aus einer privaten Unfallversicherung oder der gesetzlichen Rentenversicherung in Form einer Erwerbsminderungsrente zu erhalten.
Wenn die Bedingungen für jede dieser Leistungen erfüllt sind, werden die zustehenden Zahlungen unabhängig voneinander gewährt und nicht miteinander verrechnet.
Diese verschiedenen Leistungen können somit nebeneinander bestehen, ohne sich gegenseitig auszuschließen.