In der Berufsunfähigkeitsversicherung stellt die gesetzliche Erwerbsminderungsrente eine fundamentale Absicherung dar, die Personen bei Verlust ihrer Arbeitskraft aufgrund von Krankheit oder Behinderung finanzielle Unterstützung gewährt. Seit dem 01.01.2001 wurde die bisherige Berufsunfähigkeitsrente durch die Erwerbsminderungsrente ersetzt, was insbesondere für Personen, die nach dem Jahr 1961 geboren sind, bedeutende Veränderungen mit sich brachte. Diese Umstellung impliziert, dass der Anspruch auf Leistungen bei Berufsunfähigkeit nicht mehr besteht und stattdessen die Erwerbsminderungsrente greift, wenn jemand aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr oder nur noch eingeschränkt arbeiten kann.
Die gesetzliche Erwerbsminderungsrente unterscheidet grundsätzlich zwischen teilweiser und voller Erwerbsminderung. Bei einer teilweisen Erwerbsminderung wird davon ausgegangen, dass die betroffene Person noch zwischen drei und unter sechs Stunden täglich arbeiten kann, während bei einer vollen Erwerbsminderung die Arbeitsfähigkeit auf unter drei Stunden täglich reduziert ist.
Die Höhe der Rente richtet sich nach dem Grad der Erwerbsminderung und den zuvor geleisteten Einzahlungen in die gesetzliche Rentenversicherung. Dies unterstreicht die Wichtigkeit einer privaten Berufsunfähigkeitsversicherung als Ergänzung zur gesetzlichen Absicherung, um im Falle einer Berufsunfähigkeit oder Erwerbsminderung den gewohnten Lebensstandard aufrechterhalten zu können.