Die vorvertragliche Anzeigepflicht in der Berufsunfähigkeitsversicherung verpflichtet den Antragsteller, alle bekannten Gesundheitszustände und Vorerkrankungen wahrheitsgemäß und vollständig zu offenbaren, bevor der Versicherungsvertrag abgeschlossen wird.
Diese Pflicht dient dazu, dem Versicherer eine realistische Risikoeinschätzung zu ermöglichen, auf deren Basis er entscheidet, ob und zu welchen Konditionen er den Versicherungsschutz gewährt. Nicht oder falsch angegebene relevante Gesundheitsinformationen können dazu führen, dass der Versicherer im Leistungsfall die Zahlung verweigert oder den Vertrag rückwirkend annulliert.
Somit ist die korrekte und vollständige Erfüllung der vorvertraglichen Anzeigepflicht grundlegend für die Gültigkeit des Versicherungsschutzes in der Berufsunfähigkeitsversicherung.