Bei der Beantragung einer Berufsunfähigkeitsversicherung ist die Angabe länger zurückliegender Erkrankungen dann erforderlich, wenn diese innerhalb des im Antragsformular gefragten Zeitraums liegen. Üblicherweise fordern Versicherer Informationen zu gesundheitlichen Beschwerden und Behandlungen der letzten fünf bis zehn Jahre an.
Es ist entscheidend, diese Angaben wahrheitsgemäß und vollständig zu machen, da sie für die Risikobewertung durch den Versicherer von Bedeutung sind. Die genaue Zeitspanne, für die Informationen verlangt werden, variiert je nach Versicherungsgesellschaft und kann auch abhängig von der Art der Erkrankung sein.
Schwerwiegende oder chronische Erkrankungen müssen oft auch dann angegeben werden, wenn sie weiter zurückliegen. Das Versäumnis, relevante gesundheitliche Informationen anzugeben, kann im Leistungsfall zu Problemen führen und dazu, dass der Versicherungsschutz verweigert wird. Daher ist es ratsam, vor dem Ausfüllen des Antrags sorgfältig alle medizinischen Unterlagen und Arztbesuche der gefragten Zeiträume zu prüfen und gegebenenfalls Rücksprache mit den behandelnden Ärzten zu halten.