Osteopathie, eine Therapieform, die Ende des 19. Jahrhunderts von Andrew Taylor Still entwickelt wurde, basiert auf der Prämisse, dass der Körper eine Einheit bildet und die Fähigkeit zur Selbstheilung besitzt.
Diese Form der manuellen Therapie zielt darauf ab, durch spezifische Handgriffe Bewegungseinschränkungen sowie Fehlhaltungen und muskuläre Verspannungen zu korrigieren, was das allgemeine Wohlbefinden verbessern soll.
Mit gezielten manuellen Techniken fördern Osteopathen die Beweglichkeit von Geweben, unterstützen die körpereigenen Heilungsprozesse und tragen so zu einer besseren Funktionstüchtigkeit des gesamten Organismus bei. Die Wirksamkeit der Osteopathie ist durch verschiedene Studien belegt, die positive Effekte bei unterschiedlichen Beschwerdebildern zeigen.
In der privaten Krankenzusatzversicherung wird Osteopathie zunehmend als wichtige Ergänzung zur Schulmedizin gesehen. Viele Tarife im Bereich der Heilpraktiker-Zusatzversicherung schließen osteopathische Behandlungen ein, sofern diese von qualifizierten Therapeuten durchgeführt werden. Die Kostenübernahme durch die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) variiert jedoch stark und ist oft an bestimmte Bedingungen geknüpft oder erfordert eine Zusatzversicherung.
Behandlungen, die im Hufeland-Verzeichnis, einer umfassenden Sammlung anerkannter naturheilkundlicher und komplementärmedizinischer Verfahren, gelistet sind, werden von vielen Zusatzversicherungen erstattet.