Die Eigenbluttherapie ist ein Verfahren, bei dem Patienten ihr eigenes, außerhalb des Körpers aufbereitetes Blut wieder injiziert bekommen. Diese Therapieform, die auf der Prämisse beruht, dass die Wiedereinführung des eigenen Blutes nach dessen Aufbereitung das Immunsystem aktivieren und zur Heilung verschiedener Beschwerden beitragen kann, umfasst mehrere Varianten.
Von der einfachen Rückführung des Blutes ohne umfangreiche Bearbeitung bis hin zu komplexeren Methoden, bei denen das Blut mit Ozon angereichert oder ultraviolett bestrahlt wird, zielen alle darauf ab, die Selbstheilungskräfte des Körpers zu stimulieren. Es gibt auch speziell für Kinder entwickelte Sonderformen der Eigenbluttherapie, die eine sanfte Unterstützung des kindlichen Immunsystems versprechen.
Während die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) die Kosten für eine Eigenbluttherapie in der Regel nicht übernimmt, da sie nicht zum Katalog der standardmäßig erstatteten Leistungen gehört, kann eine private Heilpraktiker-Zusatzversicherung in einigen Fällen die Übernahme dieser Kosten ermöglichen. Ob eine Krankenzusatzversicherung die Kosten einer Eigenbluttherapie abdeckt, hängt von den spezifischen Tarifbedingungen ab. Insbesondere ist relevant, ob die Behandlung durch einen anerkannten Heilpraktiker oder Arzt erfolgt und ob sie im Hufeland-Verzeichnis, einem Verzeichnis für naturheilkundliche und alternative Behandlungsmethoden, aufgeführt ist.
Versicherte, die eine Eigenbluttherapie in Erwägung ziehen, sollten daher vorab genau prüfen, ob ihr Versicherungstarif solche Behandlungen einschließt und unter welchen Bedingungen eine Kostenübernahme erfolgt. Dabei ist auch zu beachten, dass die Erstattungshöhe und -häufigkeit je nach Tarif variieren können.