In der privaten Krankenzusatzversicherung wird der Begriff Dioptrie als Maßeinheit zur Beschreibung der Sehstärke und damit des Korrekturbedarfs bei Sehhilfen wie Brillen oder Kontaktlinsen verwendet. Diese Maßeinheit ist entscheidend, wenn es um die Leistungen geht, die Versicherte für Sehhilfen erhalten können. Viele gesetzliche Krankenversicherungen bieten nur einen begrenzten oder gar keinen Zuschuss für Brillen und Kontaktlinsen, insbesondere für Erwachsene. Hier setzen private Krankenzusatzversicherungen an, indem sie spezielle Tarife für Sehhilfen anbieten, die als Brillenzusatzversicherung bekannt sind.
Diese Zusatzversicherungen erstatten je nach Tarif und Vereinbarung teilweise oder vollständig die Kosten für Brillen und Kontaktlinsen, abhängig von der benötigten Dioptrienzahl. Die Definition der Erstattungsfähigkeit basiert häufig auf der Höhe der Sehschwäche, gemessen in Dioptrien, und kann auch die Übernahme von Kosten für spezielle Glasbeschichtungen oder hochbrechende Gläser einschließen.
Für Versicherte, die eine solche Zusatzversicherung in Erwägung ziehen, ist es wichtig, die Vertragsbedingungen genau zu prüfen. Es sollte beachtet werden, wie die Erstattung von Sehhilfen geregelt ist, welche Dioptriengrenzen gelten und ob es Beschränkungen hinsichtlich der Häufigkeit der Erstattung gibt, zum Beispiel nur alle zwei Jahre.