Die Freie Krankenhauswahl definiert sich in der privaten Krankenzusatzversicherung als das Recht des Versicherten, im Falle eines stationären Krankenhausaufenthaltes, unabhängig von den Vorgaben der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV), ein Krankenhaus seiner Wahl auszuwählen.
Während gesetzlich Versicherte grundsätzlich auf das Netzwerk der von der GKV zugelassenen Krankenhäuser beschränkt sind, ermöglicht eine private Krankenzusatzversicherung mit dem Baustein der freien Krankenhauswahl auch den Zugang zu nicht-vertragsgebundenen oder spezialisierten Einrichtungen, die möglicherweise über ein besonderes Fachgebiet verfügen oder einen höheren Standard an Komfort und Service bieten.
Die GKV übernimmt standardmäßig nur die Kosten für Behandlungen in zugelassenen Krankenhäusern, und auch hier können im Falle der Wahl eines nicht zugelassenen oder spezialisierten Krankenhauses Mehrkosten entstehen, die normalerweise vom Versicherten selbst zu tragen sind. Eine private stationäre Zusatzversicherung deckt diese Mehrkosten ab und gewährleistet so, dass der Versicherte die bestmögliche Behandlung erhält, ohne sich über finanzielle Zusatzbelastungen Gedanken machen zu müssen.
Die Option der freien Krankenhauswahl ist besonders wertvoll für Patienten, die Wert auf die Behandlung bei spezialisierten Ärzten oder in Einrichtungen legen, die für ihre Exzellenz in bestimmten medizinischen Bereichen bekannt sind. Um von dieser Leistung Gebrauch zu machen, sollten Versicherte beim Abschluss einer privaten Krankenzusatzversicherung auf die Inklusion und die genauen Konditionen der freien Krankenhauswahl achten, einschließlich eventueller Begrenzungen oder Voraussetzungen für die Übernahme der Mehrkosten.