Chefarztbehandlung innerhalb einer privaten Krankenzusatzversicherung bezeichnet die Option, bei einem Krankenhausaufenthalt von einem Chefarzt oder leitenden Arzt behandelt zu werden. Diese Leistung geht über die Standardversorgung der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) hinaus, die in der Regel eine allgemeine medizinische Versorgung durch das Krankenhauspersonal vorsieht, ohne spezifische Arztwahl. Die private Krankenzusatzversicherung bietet Versicherten somit eine „freie Arztwahl“ im Krankenhaus, was insbesondere bei komplexen oder schweren Erkrankungen von Vorteil sein kann.
In der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) sind die Honorare für ärztliche Leistungen festgelegt, inklusive derer für Chefarztbehandlungen. Diese können deutlich über den Regelsätzen der GKV liegen. Durch den Abschluss einer Krankenzusatzversicherung, die Chefarztbehandlungen einschließt, werden solche zusätzlichen Kosten abgedeckt. Es handelt sich hierbei um eine sogenannte Wahlleistung, die neben der Chefarztbehandlung auch weitere Leistungen wie die Unterbringung in einem Ein- oder Zweibettzimmer umfassen kann.
Die gesetzliche Krankenversicherung übernimmt die Kosten für eine Chefarztbehandlung nur in Ausnahmefällen, wenn diese medizinisch zwingend notwendig ist und keine andere Behandlungsalternative besteht. Der überwiegende Teil der Chefarztbehandlungen wird jedoch nicht von der GKV abgedeckt und ist somit eine exklusive Zusatzleistung, die über private Zusatzversicherungen zugänglich wird.
Die Vorteile der Chefarztbehandlung liegen in der höheren medizinischen Expertise und Erfahrung der behandelnden Ärzte, was insbesondere bei speziellen oder schweren Erkrankungen für die Patienten von Bedeutung sein kann. Um eine Chefarztbehandlung in Anspruch nehmen zu können, ist es notwendig, vor einem geplanten Krankenhausaufenthalt die entsprechenden Bedingungen der Zusatzversicherung zu prüfen und die Behandlung gegebenenfalls mit der Versicherung und dem Krankenhaus zu koordinieren.