Die Kündigung oder der Widerruf eines Vertrags für eine Krankenzusatzversicherung richtet sich nach den jeweiligen Vertragsbedingungen und gesetzlichen Vorgaben. Für eine Kündigung ist es entscheidend, die Mindestvertragslaufzeit und die Kündigungsfrist zu beachten, die in den Vertragsunterlagen festgelegt sind. In der Regel beträgt die Mindestlaufzeit eines solchen Vertrags ein Jahr, und die Kündigungsfrist liegt meist bei einem Monat zum Ende des Versicherungsjahres. Um den Vertrag wirksam zu kündigen, sollte die Kündigung schriftlich erfolgen und per Einschreiben mit Rückschein an die Versicherungsgesellschaft gesendet werden, um einen Nachweis der fristgerechten Zustellung zu haben.
Falls der Wunsch besteht, einen erst kürzlich abgeschlossenen Vertrag zu widerrufen, ist dies innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Widerrufsfrist möglich, die in der Regel 14 Tage ab Vertragsabschluss beträgt. Der Widerruf muss schriftlich erfolgen und kann per Brief, Fax oder E-Mail an die Versicherung gerichtet werden. Es ist nicht notwendig, Gründe für den Widerruf anzugeben, jedoch muss die Erklärung eindeutig sein.
Bei einer Kündigung kann es sinnvoll sein, bereits im Vorfeld einen neuen Versicherungsschutz zu sichern, um eventuelle Versicherungslücken zu vermeiden.