Im Heil- und Kostenplan (HKP) bei einer Zahnzusatzversicherung sind detaillierte Informationen über die geplante zahnmedizinische Behandlung und die damit verbundenen Kosten aufgeführt. Der Plan enthält folgende wesentliche Informationen:
1. Diagnose: Der HKP beginnt mit der Angabe der zahnmedizinischen Diagnose, die die Notwendigkeit der geplanten Behandlung begründet.
2. Behandlungsplan: Dieser Abschnitt beschreibt die vorgeschlagenen zahnmedizinischen Maßnahmen. Er umfasst sowohl die Art der Behandlung als auch die Anzahl der Sitzungen, die zur Durchführung der Behandlung erforderlich sind.
3. Kostenaufstellung: Der HKP listet detailliert die Kosten für jede einzelne Behandlungsmaßnahme auf. Dazu gehören die Gebühren für den Zahnarzt, Kosten für Materialien und Laborkosten. Die Aufstellung bietet eine detaillierte Übersicht über die Gesamtkosten der Behandlung.
4. Erstattungsbetrag der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV): Falls der Patient gesetzlich versichert ist, zeigt der Plan auf, welchen Betrag die GKV übernimmt. Dieser Betrag wird von den Gesamtkosten abgezogen, um den Eigenanteil des Patienten zu ermitteln.
5. Regelversorgung der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV): Der HKP zeigt auf, welche Leistungen als Regelversorgung gelten und gesetzlich vorgeschrieben sind. Für diese Regelversorgung legt die GKV festgelegte Zuschüsse fest, die darauf abzielen, die grundlegende medizinische Versorgung zu sichern und den finanziellen Eigenanteil des Patienten für diese Standardbehandlungen zu reduzieren.
6. Zuschuss der Krankenkasse: Der HKP weist den festgelegten Zuschuss der gesetzlichen Krankenkasse aus, der für bestimmte zahnmedizinische Leistungen vorgesehen ist. Dieser Zuschuss dient dazu, den finanziellen Eigenanteil des Versicherten weiter zu reduzieren.
7. Eigenanteil des Patienten: Der HKP weist den Betrag aus, den der Patient nach Abzug der Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung selbst tragen muss. Dieser Betrag ist für die Einreichung bei der Zahnzusatzversicherung relevant, um den Erstattungsanspruch zu klären.
8. Hinweise zu möglichen Behandlungsalternativen: In einigen Fällen werden alternative Behandlungsmöglichkeiten vorgeschlagen, die je nach Wunsch des Patienten oder aus medizinischen Gründen in Betracht gezogen werden können. Diese Alternativen sind oft mit einer eigenen Kostenaufstellung versehen.