Eine Unterbrechung der Beitragszahlungen für eine Zahnzusatzversicherung ist unter bestimmten Umständen möglich, etwa bei finanziellen Schwierigkeiten durch Arbeitslosigkeit. Versicherungsnehmer müssen jedoch beachten, dass solche Regelungen von den individuellen Bestimmungen des Versicherers und des abgeschlossenen Vertrags abhängig sind.
Einige Versicherungsgesellschaften bieten die Möglichkeit, die Zahlungen temporär auszusetzen, ohne dass der Versicherungsschutz direkt entfällt. Dies bedarf einer ausdrücklichen Vereinbarung mit dem Versicherer und sollte fristgerecht beantragt werden.
Beim Wiedereintritt in die Zahlungsphase könnten erneut Wartezeiten für bestimmte Leistungen aktiv werden, als handele es sich um den Abschluss eines neuen Vertrags. Versicherte sollten daher vor einer geplanten Beitragspause die Bedingungen genau prüfen und die Auswirkungen auf den Versicherungsschutz und die Verfügbarkeit von Leistungen abwägen.