Im Kontext der Krankenzusatzversicherung spielt die Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) eine zentrale Rolle, da sie die Abrechnungsgrundlage für ärztliche Leistungen außerhalb der gesetzlichen Krankenversicherung darstellt. Diese Verordnung regelt, welche Gebühren Ärzte für bestimmte Leistungen von Privatpatienten oder von gesetzlich versicherten Personen, die eine private Zusatzversicherung abgeschlossen haben, verlangen dürfen.
Die GOÄ listet alle ärztlichen Leistungen auf und ordnet ihnen jeweils einen Gebührenrahmen zu, der in Form von Punktzahlen ausgedrückt wird. Der Wert eines Punktes wird in Euro festgelegt, sodass sich daraus die konkrete Vergütung für die erbrachte Leistung ergibt.
Die Abrechnung ärztlicher Leistungen über die GOÄ ermöglicht es Ärzten, für bestimmte Behandlungen höhere Honorare zu verlangen, als es die Gebührenordnung der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) vorsieht. Dies liegt daran, dass die GOÄ einen Spielraum für die Steigerungssätze bietet, wobei der Regelsatz meist das 2,3-fache des Punktwertes beträgt. Für besonders aufwändige oder schwierige Leistungen kann der Arzt jedoch auch höhere Sätze, bis zum 3,5-fachen des Punktwertes, ansetzen. Die Möglichkeit, diese Steigerungssätze anzusetzen, hängt von der Art der erbrachten Leistung sowie von besonderen Umständen der Behandlung ab und muss im Einzelfall begründet werden.
Neben der GOÄ existieren weitere Gebührenordnungen für medizinische Berufsgruppen, wie die Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ), die ähnlich der GOÄ die Abrechnung zahnärztlicher Leistungen für Privatpatienten und privat Zusatzversicherte regelt. Diese spezifischen Ordnungen gewährleisten, dass für jede medizinische Fachrichtung ein angemessener und transparenter Rahmen für die Honorierung von Leistungen besteht.
Für gesetzlich Versicherte ist die Abrechnung von ärztlichen Leistungen primär durch den Einheitlichen Bewertungsmaßstab (EBM) geregelt, der die Grundlage für die Vergütungen innerhalb der gesetzlichen Krankenversicherung bildet. Der EBM definiert, ähnlich der GOÄ, für eine Vielzahl von medizinischen Leistungen feste Punktwerte, allerdings sind die Vergütungen im EBM in der Regel niedriger angesetzt als in der GOÄ. Dies führt dazu, dass Ärzte für dieselben Leistungen bei Privatpatienten oder bei gesetzlich Versicherten mit privater Zusatzversicherung höhere Honorare abrechnen können.
Die Kenntnis über die GOÄ und ihre Bedeutung ist für Personen mit einer Krankenzusatzversicherung essentiell, da sie direkten Einfluss auf die Abrechnung medizinischer Leistungen und somit auf die Höhe der erstattungsfähigen Kosten hat.