Beim Wechsel eines Versicherers für eine Krankenzusatzversicherung ist eine erneute Gesundheitsprüfung üblich. Diese Prüfung kann dazu führen, dass der neue Versicherer basierend auf dem aktuellen Gesundheitszustand Risikozuschläge festlegt oder bestimmte Vorerkrankungen vom Versicherungsschutz ausschließt. Ein weiterer zentraler Punkt ist die Mindestvertragslaufzeit, die bei neuen Krankenzusatzversicherungen zumeist zwei Jahre beträgt. Innerhalb dieser Zeit ist eine Kündigung des Vertrags oft nur unter erschwerten Bedingungen möglich.
Zudem sollten Wechselwillige die Wartezeiten im Auge behalten. Viele Versicherer setzen voraus, dass bestimmte Leistungen erst nach Ablauf dieser Fristen, die von einigen Monaten bis zu einem Jahr reichen können, in Anspruch genommen werden dürfen. Dies bedeutet, dass Leistungen für bereits bekannte oder behandlungsbedürftige Erkrankungen erst nach Ablauf dieser Wartezeiten übernommen werden.
Ein sorgfältiger Vergleich der Versicherungsbedingungen und Leistungen des neuen Anbieters mit dem aktuellen Vertrag ist daher essenziell. Es gilt zu prüfen, ob der Wechsel unter Berücksichtigung möglicher Risikozuschläge, der Deckungssummen und der genauen Versicherungsleistungen tatsächlich einen Vorteil bietet. Auch sollte bedacht werden, dass erneute Wartezeiten den sofortigen Genuss der Versicherungsleistungen verzögern können, besonders wenn es um Leistungen geht, die erst nach Ablauf der Fristen verfügbar sind.