Eine jährliche Wurmkur für Pferde wird von der Pferde-Krankenversicherung üblicherweise nicht abgedeckt. Die meisten Pferdekrankenversicherungen konzentrieren sich auf die Übernahme von Kosten, die durch Krankheiten, Unfälle oder chirurgische Eingriffe entstehen. Routinemäßige Pflege- und Vorsorgemaßnahmen, wie Wurmkuren, fallen in der Regel in den Bereich der normalen Unterhaltskosten eines Pferdes und werden daher meist nicht von der Versicherung übernommen.
Es gibt jedoch Ausnahmefälle oder spezielle Versicherungstarife, die auch präventive Behandlungen einschließen können. Diese sind allerdings nicht standardmäßig im Versicherungsumfang enthalten und müssen oft separat als zusätzliche Optionen vereinbart werden. Deshalb ist es für Pferdebesitzer wichtig, die Versicherungsdetails genau zu prüfen und bei Bedarf mit dem Versicherungsanbieter zu klären, ob und in welchem Umfang präventive Maßnahmen wie Wurmkuren abgedeckt sind.