In der Pferde-Krankenversicherung gibt es bestimmte Leistungsausschlüsse, die es zu beachten gilt.
- Vorerkrankungen und chronische Krankheiten: Krankheiten, die bereits vor Versicherungsbeginn bestanden oder genetisch bedingt sind.
- Wettkampfbedingte Verletzungen: Schäden durch Rennunfälle oder Wettkämpfe, sofern keine spezielle Sportpferdeversicherung abgeschlossen wurde.
- Routinebehandlungen: Regelmäßige Impfungen, Entwurmungen, Zahnbehandlungen und ähnliche präventive Maßnahmen.
- Pflege- und Unterbringungskosten: Kosten für die Unterbringung und Pflege während einer stationären Behandlung.
- Haftpflichtschäden: Schäden, die das Pferd Dritten zufügt; diese fallen unter die Pferdehaftpflichtversicherung.
- Nicht anerkannte Behandlungsmethoden: Behandlungen durch nicht anerkannte Tierärzte oder alternative Heilmethoden, die nicht im Versicherungsvertrag aufgeführt sind.
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