In der Hunde-Krankenversicherung sind bestimmte Leistungen und Bedingungen oft nicht abgedeckt, was für Hundebesitzer wichtig zu wissen ist.
Vorerkrankungen des Hundes, die bereits vor Vertragsabschluss bekannt waren, werden normalerweise ausgeschlossen. Ebenso sind Routinebehandlungen wie Impfungen oder Entwurmungen oft nicht inbegriffen, es sei denn, es handelt sich um einen speziellen Tarif, der diese Leistungen explizit einschließt.
Die Kosten für die Kastration oder Sterilisation des Hundes sind in der Regel ebenfalls nicht von der Versicherung übernommen, es sei denn, der Eingriff ist medizinisch notwendig. Zudem können genetisch bedingte Erkrankungen oder Erbkrankheiten, abhängig vom Versicherungsanbieter, ausgeschlossen sein.
Ein weiterer wichtiger Punkt sind Verhaltensstörungen und psychische Erkrankungen, die häufig nicht unter den Versicherungsschutz fallen. Außerdem setzen einige Versicherungen Altersgrenzen für die Aufnahme in die Versicherung oder haben eine Höchstgrenze für die Erstattung von Behandlungskosten.
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