Eine Hunde-Krankenversicherung ist in der Regel nicht als Sonderausgabe oder Werbungskosten in der Steuererklärung absetzbar. In Deutschland gelten Haustiere steuerrechtlich als "Gegenstände des persönlichen Gebrauchs" und die dafür anfallenden Kosten, einschließlich Versicherungsbeiträge, werden normalerweise nicht als abzugsfähig anerkannt.
Es gibt jedoch spezielle Fälle, in denen Kosten für einen Hund steuerlich geltend gemacht werden können, beispielsweise wenn der Hund beruflich genutzt wird, wie bei Rettungshunden oder Hunden, die für therapeutische Zwecke eingesetzt werden. In solchen Fällen können die Kosten für die Hunde-Krankenversicherung als Betriebsausgaben oder Werbungskosten anerkannt werden.
Für private Hundebesitzer hingegen gibt es derzeit keine Möglichkeit, die Kosten für eine Krankenversicherung ihres Hundes von der Steuer abzusetzen.