Im Konzept der Hunde-Krankenversicherung ist der 1-fache GOT Satz ein wichtiger Faktor, der die Standardgebühren definiert, die Tierärzte für ihre Dienstleistungen berechnen dürfen. Die Gebührenordnung für Tierärzte (GOT) legt fest, welche Kosten für bestimmte tierärztliche Leistungen anfallen dürfen.
Der 1-fache Satz entspricht dabei dem Grundbetrag, der für normale Behandlungen, Routineuntersuchungen und Standardprozeduren angesetzt wird. Dieser Satz dient als Basis für die Abrechnung und kann unter bestimmten Umständen, wie bei aufwendigeren Behandlungen oder Notfällen, erhöht werden.
In der Hunde-Krankenversicherung ist es entscheidend zu verstehen, bis zu welchem GOT Satz Leistungen abgedeckt werden, da dies direkten Einfluss auf mögliche Zuzahlungen hat. Viele Versicherungen erstatten Kosten bis zum 1- oder 2-fachen Satz, wobei höhere Sätze oft eine zusätzliche finanzielle Beteiligung des Versicherten erfordern.