Die Wartezeit in der Hunde-Krankenversicherung bezeichnet den Zeitraum nach Vertragsabschluss, währenddessen noch kein Versicherungsschutz besteht. Dies bedeutet, dass während der Wartezeit entstehende Kosten für tierärztliche Behandlungen oder Operationen nicht von der Versicherung übernommen werden. Bei vielen Hundekrankenversicherungen liegt die Wartezeit für die Deckung von Krankheiten üblicherweise im Bereich von 14 bis 30 Tagen und kann für chirurgische Eingriffe bis zu sechs Monate betragen.
Die Wartezeit dient in erster Linie dazu, das Risiko für Versicherungsbetrug zu verringern, indem sie verhindert, dass bereits bestehende Krankheiten oder Verletzungen kurz nach Versicherungsabschluss geltend gemacht werden.
Es ist wichtig, sich vor Abschluss einer Hunde-Krankenversicherung genau über die Dauer der Wartezeit und die während dieser Zeit geltenden Einschränkungen zu informieren. Dies hilft, Missverständnisse zu vermeiden und sicherzustellen, dass der Hund zum gewünschten Zeitpunkt den vollen Versicherungsschutz genießt.
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