In der Unfallversicherung ist die Bestimmung des Invaliditätsgrades ein zentrales Element, um die Höhe der zu leistenden Zahlungen an den Versicherten festzulegen. Der Grad der Invalidität gibt an, inwieweit die körperliche oder geistige Leistungsfähigkeit einer Person infolge eines Unfalls dauerhaft beeinträchtigt ist.
In den meisten Fällen wird der Grad der Invalidität von einem Arzt oder einem medizinischen Gutachter festgestellt. Dieser bewertet die gesundheitlichen Einschränkungen und ordnet sie einem bestimmten Invaliditätsgrad zu. Dabei wird häufig die sogenannte Gliedertaxe verwendet, die in den Versicherungsbedingungen festgelegt ist. Die Gliedertaxe gibt für verschiedene Körperteile und Sinnesorgane einen festen Invaliditätsgrad an, sollte diese durch einen Unfall vollständig verloren gehen oder funktionsunfähig werden.
Es ist nicht selten, dass zwischen dem Versicherungsnehmer und der Versicherungsgesellschaft unterschiedliche Auffassungen bezüglich des Invaliditätsgrades bestehen. In solchen Fällen kann ein unabhängiges medizinisches Gutachten eingeholt werden, welches oft als Entscheidungsgrundlage für beide Parteien dient.
Es sollte betont werden, dass der Grad der Invalidität nicht mit der Berufsunfähigkeit gleichzusetzen ist. Während die Berufsunfähigkeit die Fähigkeit bewertet, den bisherigen Beruf auszuüben, konzentriert sich der Invaliditätsgrad auf die allgemeine körperliche oder geistige Beeinträchtigung.
Daher ist es von großer Bedeutung, sich nach einem Unfall frühzeitig ärztlich untersuchen zu lassen und die festgestellten Verletzungen und Beeinträchtigungen detailliert zu dokumentieren. Dies bildet die Grundlage für die spätere Feststellung des Invaliditätsgrades und die daraus resultierenden Leistungen der Unfallversicherung.