In der Unfallversicherung ist die Frage der Verjährung von Ansprüchen von entscheidender Bedeutung, da sie bestimmt, bis wann ein Versicherter seine Rechte geltend machen kann. Generell regelt das Versicherungsvertragsgesetz (VVG) in Deutschland die Verjährungsfristen für Ansprüche aus Versicherungsverträgen.
Die grundsätzliche Verjährungsfrist für Ansprüche aus der Unfallversicherung beträgt demnach drei Jahre. Sie beginnt mit dem Ende des Jahres, in welchem der Anspruch entstanden ist und der Versicherte von den den Anspruch begründenden Umständen und der Person des Schuldners Kenntnis erlangt hat oder ohne grobe Fahrlässigkeit hätte erlangen müssen.
Es gibt jedoch spezielle Regelungen, die in manchen Fällen zur Anwendung kommen. Beispielsweise kann die Verjährungsfrist gehemmt werden, wenn zwischen dem Versicherten und der Versicherung Verhandlungen über den Anspruch oder die ihm zugrunde liegenden Umstände geführt werden. Die Hemmung endet, wenn eine der Parteien die Fortsetzung der Verhandlungen verweigert.
Wichtig zu beachten ist, dass trotz der gesetzlichen Regelungen individuelle vertragliche Vereinbarungen zwischen Versicherungsnehmer und Versicherer bestehen können, die von den gesetzlichen Bestimmungen abweichen. Daher sollte immer der jeweilige Versicherungsvertrag eingesehen werden, um genaue Informationen über die Verjährungsfristen zu erhalten.