In der Unfallversicherung ist die Invaliditätsleistung für finanzielle Unterstützung bei dauerhafter Beeinträchtigung durch einen Unfall essenziell, wobei ihre Auszahlung an spezifische Voraussetzungen und Kriterien gebunden ist.
Ein versicherter Unfall muss zunächst als Ursache für die Invalidität feststehen. Dabei ist es von Bedeutung, die genauen Bedingungen des Versicherungsvertrages zu berücksichtigen, da nicht jede Art von Unfall automatisch abgedeckt ist.
Der Grad der Invalidität bestimmt die Höhe der Leistung und wird in der Regel durch ein ärztliches Gutachten ermittelt. Dabei gilt häufig eine Frist, innerhalb welcher die Invalidität nach dem Unfall ärztlich festgestellt werden muss, oft liegt diese bei einem Jahr.
Die tatsächliche Auszahlung der Invaliditätsleistung erfolgt nach einer festgelegten Wartezeit, die in vielen Verträgen definiert ist. Diese Wartezeit, die beispielsweise ebenfalls ein Jahr betragen kann, dient der genauen Ermittlung des Invaliditätsgrades. Nach Ablauf dieser Zeit und bei bestehender und bestätigter Invalidität wird die Leistung fällig.
In den meisten Fällen wird die Invaliditätsleistung als Einmalzahlung erbracht. Der Betrag orientiert sich am vereinbarten Versicherungsbetrag in Kombination mit dem diagnostizierten Invaliditätsgrad. Einige Verträge können zudem die Möglichkeit einer monatlichen Rente vorsehen.
Für den Anspruch auf die Leistung ist es essentiell, nach einem Unfall umgehend alle erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen und die Versicherung zu benachrichtigen, um sicherzustellen, dass alle Bedingungen für eine Auszahlung erfüllt sind.